Jugend-Gesundheitsuntersuchung J1
Sich mal so richtig durchchecken lassen
Im Alter zwischen 12 und 15 Jahren entwickeln sich Kinder nach und nach zu Erwachsenen. Dabei formt sich nicht nur der Körper, sondern auch seelisch verändert sich eine Menge. Diese Veränderungen sind spannend und befremdlich zugleich. Manchmal fragen sich Jugendliche, ob alles ganz normal ist, was sie an sich beobachten. Sie sind unsicher, wissen aber oft nicht, wen sie fragen sollen. Kompetente Ansprechpartner sind Kinder- und Jugendärzte sowie Hausärzte mit speziellem Wissen über die Entwicklung, die Gesundheitsprobleme und die Belange von jugendlichen.
Seit 1998 gibt es sowohl im Vorsorgeprogramm der gesetzlichen Krankenkassen, als auch der Privatkassen die Jugend-Gesundheitsuntersuchung J1, die besonders auf Jungen und Mädchen vor und in der Pubertät ausgerichtet ist. Hier können sich Jugendliche von einem Arzt ihres Vertrauens gründlich durchchecken lassen.
Die Ziele der Untersuchung
Mit der Jugend-Gesundheitsuntersuchung sollen rechtzeitig Krankheiten erkannt werden, die
- die körperliche
- die geistige und
- die soziale Entwicklung
beeinträchtigen können. Durch die Früherkennung psychischer und psychosozialer Risikofaktoren sollen darüber hinaus weitere pubertätstypische Fehlentwicklungen verhindert werden, und nicht zuletzt sollen die Jugendlichen über gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen — wie z. B. Drogen-, Alkohol- oder Nikotinkonsum aufgeklärt werden.
Die Inhalte der Untersuchung
Die Jugend-Gesundheitsuntersuchung J1 besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen:
1. Anamnese (Vorgeschichte) :
Bei der Anamnese wird der Jugendliche nach der gesundheitlichen „Vorgeschichte“ befragt. Hier liegt das Augenmerk auf seelischen Entwicklungs- oder Verhaltensstörungen, auf der schulischen Entwicklung, auf evtl. gesundheitsgefährdenden Verhaltensweisen und evtl. bestehenden chronischen Erkrankungen.
2. Klinisch-körperliche Untersuchung
Durch die klinisch-körperliche ntersu¬chung soll festgestellt werden, ob eine verfrühte oder verzögerte Pubertätsent¬wicklung vorliegt, ob Störungen des Wachstums oder der körperlichen Entwicklung zu verzeichnen sind und ob es Erkrankungen der Hals-, Brust- und Bauchorgane oder Auffälligkeiten des Skelettsystems (z. B. Wirbelsäulenverkrümmung) gibt. Außerdem wird geprüft, ob Nachimpfungen notwendig sind. Deshalb die Empfehlung: Impfbuch mitnehmen !!!
Wenn der untersuchende Arzt es für notwendig hält, kann er zusätzlich eine Bestimmung des Cholesterinwertes veranlassen, um bestimmte Risiken zu erkennen (meist bei familiärer Belastung).
Nach Abschluss der Untersuchung informiert der Arzt den Jugendlichen über das Ergebnis und bespricht mit ihm evtl. Schlussfolgerungen für die weitere Lebensgestaltung. Dabei soll der Arzt vor allem das individuelle Risikoprofil des Jugendlichen erläutern und Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. zum Abbau von gesundheitsschädlichem Verhalten besprechen.
Der Anspruch auf die Untersuchung
Anspruch auf die Jugend-Gesundheitsuntersuchung haben alle Jugendlichen zwischen dem 13. und dem 14. Geburtstag — wobei die Untersuchung auch in einem Zeitraum von 12 Monaten vor und 12 Monaten nach diesem Jahr stattfinden kann.
Zur Inanspruchnahme der Untersuchung genügt die Vorlage der Versichertenkarte beim Arzt. Es ist ratsam, einen festen Untersuchungstermin zu vereinbaren.